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Der Landrat des Kreises Segeberg hat ein Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen erlassen. Danach sind u.a. alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Segeberg untersagt. Weitere Verbote und Einschränkungen finden Sie hier |
16.03.2020 |