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Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in § 6, dass im Zusammenhang mit der europäischen Verordnung Nr. 303/2008 Betriebe, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.