Hilfsnavigation


Amt Kisdorf



Hauptnavigation



Volltextsuche


Externer Link: Fahrplanauskunft
Linie Box Rechte Randspalte

Seiteninhalt

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher/in Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird erteilt für

  • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden,
  • für Sie als verantwortliche Buchmacherin/verantwortlicher Buchmacher und
  • für die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.  

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden. Es ist auch eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.