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Amt Kisdorf



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Die zuständige Behörde verlangt zum Teil, dass ehrenamtliche Betreuerinnen/Betreuer bei der ersten Bestellung bestimmte Unterlagen vorlegen, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Das gilt vor allem für Betreuerinnen/Betreuer, die nicht mit der hilfsbedürftigen Person verwandt sind. Einzelheiten dazu können Sie bei der zuständigen Betreuungsbehörde erfragen.