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Der Antrag ist formlos zu stellen. Dem Antrag sind die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise beizufügen, insbesondere
- die Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie,
- ein Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,
- je eine beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse,
- der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde, der nicht älter als drei Monate sein soll,
- Angaben zum Geschäftssitz oder zu etwaigen Zweitniederlassungen,
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist,
- die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Fachrichtungen und
- Angaben darüber, ob und wie oft sich der Antragsteller bereits erfolglos - auch in einem anderen Land - einem entsprechenden Anerkennungsverfahren unterzogen hat.
Die anerkennende Stelle kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.