Hilfsnavigation


Amt Kisdorf



Hauptnavigation



Volltextsuche


Externer Link: Fahrplanauskunft
Linie Box Rechte Randspalte

Seiteninhalt

Der Antrag ist formlos zu stellen. Dem Antrag sind die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise beizufügen, insbesondere

  • die Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie,
  • ein Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung,
  • je eine beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Fotokopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse,
  • der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde, der nicht älter als drei Monate sein soll,
  • Angaben zum Geschäftssitz oder zu etwaigen Zweitniederlassungen,
  • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist,
  • die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen und, soweit vorgesehen, Fachrichtungen und
  • Angaben darüber, ob und wie oft sich der Antragsteller bereits erfolglos - auch in einem anderen Land - einem entsprechenden Anerkennungsverfahren unterzogen hat.

Die anerkennende Stelle kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.