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- Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiger Identitätsnachweis,
- Geburtsurkunde,
- Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller/die Antragstellerin ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller/die Antragstellerin nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
- amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf,
- Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung als Tierarzt/Tierärztin,
- bei einer im Drittland erworbenen tierärztlichen Ausbildung Nachweis über die Gleichwertigkeit der Ausbildung,
- handschriftlich unterzeichneter Lebenslauf mit Schwerpunkt auf der bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit,
- Erklärung darüber, an welchem Ort (Bundesland) die künftige Berufstätigkeit ausgeübt werden soll sowie
- gegebenenfalls Nachweis über die für die Ausübung des tierärztlichen Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
Die Dokumente sind im Original oder in notariell bzw. amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen (berechtigt zur Beglaubigung sind deutsche amtliche Behörden, deutsche Notare, deutsche Botschaften/Konsulate, nicht jedoch kirchliche Pfarrämter, Rechtsanwälte, beeidigte Übersetzer etc.). Beglaubigungen werden nur von deutschen Behörden akzeptiert.
Soweit die Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Übersetzungen dürfen lediglich von beeidigten Dolmetschern sowie ermächtigten Übersetzern erstellt werden. Ein Verzeichnis der für das Land Schleswig-Holstein zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer finden Sie auf nachstehender Internetseite.
Da nach § 4 Bundes-Tierärzteordnung und § 63 Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten insbesondere bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen weitere Unterlagen gefordert werden können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem MELUND in Verbindung zu setzen.