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Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält muss Zu- und Abgänge melden.

Zu den besonders geschützten Arten gehören zum Beispiel Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.

Geschützte Tierarten dürfen weder gefangen, verletzt, getötet, noch auf andere Weise beeinträchtigt oder gestört werden.