Seiteninhalt
Die Eichdirektion Nord hat Anspruch auf Zahlung von:
- Gebühren und Auslagen für die Eichung von Messgeräten sowie für sonstige Tätigkeiten nach dem Eichgesetz und den darauf gestützten Rechtsverordnungen,
- Gebühren und Auslagen in Auftragsangelegenheiten,
- Verwaltungsgebühren und Auslagen für die Vornahme von Amtshandlungen und für erfolglose Widerspruchsverfahren.
- Konformitätsbewertungsverfahren sind privatrechtlicher Art und werden in Verträgen vereinbart.