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Amt Kisdorf



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Die Eichdirektion Nord hat Anspruch auf Zahlung von:

  • Gebühren und Auslagen für die Eichung von Messgeräten sowie für sonstige Tätigkeiten nach dem Eichgesetz und den darauf gestützten Rechtsverordnungen,
  • Gebühren und Auslagen in Auftragsangelegenheiten,
  • Verwaltungsgebühren und Auslagen für die Vornahme von Amtshandlungen und für erfolglose Widerspruchsverfahren.
  • Konformitätsbewertungsverfahren sind privatrechtlicher Art und werden in Verträgen vereinbart.