Das Ausbildungsgeld muss beantragt werden, bevor die Ausbildung oder die Maßnahme beginnt.
Hinweis: Wenn Sie den Antrag stellen, nachdem Ihre Ausbildung oder Maßnahme begonnen hat, wird das Ausbildungsgeld erst ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.