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Wenn Sie gewerblich

  • öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder
  • Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen,

müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma bei der zuständigen Stelle unverzüglich melden.

Diese veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.