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Der Antrag auf Übernahme der Patenschaft wird von der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung an das Bundesverwaltungsamt versandt. Die Bearbeitung kann in Einzelfällen bis zu 8 Wochen dauern.
Weitere Informationen zur Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten finden Sie auf den Internetseiten „Der Bundespräsident“.