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- wenn bereits ausgestellt, alter Kinderreisepass,
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern die schriftliche Einverständniserklärung mit Kopie eines Ausweises des nicht anwesenden Elternteils; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
- aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.