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In manchen Teilen der Lübecker Altstadt befindet sich der verkehrsberuhigte Bereich. Für diesen Bereich ist eine Zufahrtsberechtigung erforderlich. Die Berechtigung kann, unter bestimmten Voraussetzungen, bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Gründe dafür sind unter anderem: Fahrten zu und vom Wohnsitz, wenn ein Mietvertrag bzw. eine Nutzungsberechtigung für Stellplätze in der Lübecker Altstadt vorliegen, Wohnungsumzüge sowie Fahrten zu und von Kirchen, Veranstaltungsorten und Restaurants im Zusammenhang mit Hochzeiten, Taufen oder Trauerfeiern.
Bewohner der Lübecker Altstadt erhalten die Genehmigung gebührenfrei