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- Plan,
- Beschreibung des Eingriffs,
- sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:
- die Vorhabensbeschreibung,
- die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
- die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.
Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.