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Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur gegen Vorlage von folgenden Unterlagen im Original ausgestellt werden:
- Gültiges Ausweisdokument
- Biometrisches Lichtbild
- Führerschein
- Ggf. ein bereits ausgestellter Fahrerqualifizierungsnachweis
- Bescheinigung über die Grundqualifikation („IHK Prüfung- grüner Zettel“), beschleunigte Grundqualifikation bzw. über die Weiterbildungen („Module“) 5 Module mit jeweils 7 Unterrichtsstunden oder ein Wochenkurs über insgesamt 35 Stunden