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Die näheren Einzelheiten über die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 StVO beziehungsweise § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Eine Antragstellung ist auch in einem elektronischen Genehmigungsverfahren - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) - möglich. In diesem Verfahren können Sie sich als Verfahrensbeteiligter jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren.