In der aktuellen Situation ist in allen Bereichen unserer Gesellschaft solidarisches Verhalten und Handeln unerlässlich. Auch die Versorgung von Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, ist eine wichtige Hilfestellung. In den Gemeinden haben sich hierfür Helferkreise gebildet, die ehrenamtlich ohne Gegenleistung ihre Hilfe zur Verfügung stellen. Die Ansprechpartner finden Sie in dieser Tabelle.
Coronavirus - Informationen für Schleswig-Holstein
Die Landesregierung hat weitreichende Regelungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat diverse Gaststättenbetriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu einer Betriebsruhe gezwungen. Diese Betriebsruhe kann dabei inzwischen sogar ein Jahr andauern und damit die Wirksamkeit der Gaststättenerlaubnis betreffen. Damit die Gaststättenerlaubnis nicht aufgrund der pandemiebedingten Betriebsruhe kraft Gesetz erlischt hat das Amt Kisdorf im Wege der Allgemeinverfügung die gesetzliche Jahresfrist nach § 8 des Gaststättengesetzes um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerungswirkung gilt jedoch nicht für Gaststättenbetriebe, die endgültig geschlossen worden sind.
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 43 BOKraft hinsichtlich des Wegfalls eines Wegstreckenzählers oder einer Alarmanlage für Mietwagen können Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein beantragen.