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- Sofern Fahrerlaubnisinhaber / innen vor Erreichen von 6 Punkten an einem Fahreignisseminar teilnehmen und hierüber der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Bescheinigung vorlegen, wird ihnen bei einem Stand von nicht mehr als 5 Punkten 1 Punkt abgezogen. Ein Punktabbau durch ein Fahreignungsseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
- Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, weil sich 8 oder mehr Punkte ergeben haben, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.