Sehr verehrte Besucherin, sehr verehrter Besucher,
die Amtsverwaltung ist für Kundinnen, Kunden und Besucher während des Lockdowns
geschlossen.
Wir sind weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. In dringenden Ausnahmefällen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Das Bürgerbüro erreichen Sie unter 04191-950677.
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Amtsverwaltung arbeiten wir im Schichtbetrieb. Wenn Sie Kontakt zu einem bestimmten Mitarbeiter wünschen, rufen Sie diesen bitte direkt an. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.amt-kisdorf.de oder verwenden Sie Tel. 04191-95060 oder per Mail info@amt-kisdorf.de.
Beim Besuch in unserem Haus bitte ich um Beachtung der folgenden Regeln:
Bitte betreten Sie die Amtsverwaltung allein.
Betreten Sie die Amtsverwaltung nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 Maske, OP-Maske oder ähnliches).
Bitte desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände an dem bereit gestellten Spender.
Bitte halten Sie im gesamten Haus einen Abstand von mindestens 2 m zu anderen Personen.
Bitte beachten Sie, dass die Besuchertoiletten zur Zeit geschlossen sind.
Bei Ihrem Besuch werden wir von Ihnen Name, Adresse und Telefonnummer erheben und zeitlich begrenzt speichern damit wir Sie über einen eventuellen Kontakt mit infizierten Personen informieren können.
Bitte folgen Sie zu Ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
In der aktuellen Situation ist in allen Bereichen unserer Gesellschaft solidarisches Verhalten und Handeln unerlässlich. Auch die Versorgung von Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, ist eine wichtige Hilfestellung. In den Gemeinden haben sich hierfür Helferkreise gebildet, die ehrenamtlich ohne Gegenleistung ihre Hilfe zur Verfügung stellen. Die Ansprechpartner finden Sie in dieser
Tabelle.
Die Landesregierung hat am 08.01.2021 mit Wirkung zum 11.01.2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coranavirus SARS-Cov-2 geändert. Die Verordnung mit den angeordneten Maßnahmen (Stand 11.01.2021) finden Sie
hier. Die von der Landesregierung beschlossene Quarantäneverordung für Ein- und Rückreisende finden Sie
hier. Die Schulen-Coronaverordnung des Bildungsministeriums finden Sie
hier.
Der Kreis Segberg hat eine Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen erlassen (Stand 11.01.2021). Diese Verfügung finden Sie
hier. Am 27.01.2021 wurde diese Allgemeinverfügung bis einschließlich 14.02.2021 24:00 Uhr verlängert
(hier). mit Wirkung vom 17.12.2020 ist diese Verfügung geändert worden
(hier). Die Allgemeinverfügung zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus (Stand 30.11.2020) finden Sie
hier, Eine weitere Allgemeinverfügung zur Beschränkung im öffenlichen Raum mit Wirkung vom 11.01.2021 finden Sie
hier.