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An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.