Sehr geehrte Besucherin,
sehr geehrter Besucher,
aufgrund der aktuellen Corona-Situation können sämtliche Dienstleistungen der Amtsverwaltung ausnahmslos nur nach vorheriger Terminvergabe in Anspruch genommen werden. Wir bitten Sie herzlich, Termine nur in dringenden Fällen zu vereinbaren. Zur Beantwortung von Fragen oder sonstigen Anliegen stehen Ihnen die Kollegen*innen der Amtsverwaltung selbstverständlich telefonisch zur Verfügung oder Sie erreichen diese per Mail.
Termine mit den Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 04191 – 950677.
Kollegen*innen außerhalb des Bürgerbüros erreichen Sie unter der jeweiligen Durchwahl oder per Mail. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.amt-kisdorf.de oder verwenden Sie Tel. 04191 – 95060 oder info@amt-kisdorf.de
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Amtsverwaltung arbeiten alle Kollegen*innen im Schichtbetrieb. Wir sind bemüht, mögliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis.
Beim Besuch in unserem Haus bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln:
Bitte betreten Sie die Amtsverwaltung allein.
Betreten Sie die Amtsverwaltung nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 Maske, OP-Maske oder ähnliches).
Bitte desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände an dem bereit gestellten Spender.
Bitte halten Sie im gesamten Haus einen Abstand von mindestens 2 m zu anderen Personen.
Bei Ihrem Besuch werden wir von Ihnen Name, Adresse und Telefonnummer erheben und zeitlich begrenzt speichern damit wir Sie über einen eventuellen Kontakt mit infizierten Personen informieren können.
Bitte folgen Sie zu Ihrem eigenen Schutz den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Amtsverwaltung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund!
Corona und Nachbarschaftshilfe
In der aktuellen Situation ist in allen Bereichen unserer Gesellschaft solidarisches Verhalten und Handeln unerlässlich. Auch die Versorgung von Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, ist eine wichtige Hilfestellung. In den Gemeinden haben sich hierfür Helferkreise gebildet, die ehrenamtlich ohne Gegenleistung ihre Hilfe zur Verfügung stellen. Die Ansprechpartner finden Sie in dieser
Tabelle.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
Die aktuelle Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der AusbrDeitung des neuartigen Coranavirus SARS-Cov-2 (Stand 26.03.2021) finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit (gültig ab 20.03.2021) finden Sie hier.
Die von der Landesregierung beschlossene Quarantäneverordung für Ein- und Rückreisende (Stand 26.03.2021) finden Sie hier.
Die Allgemeinverfügung über die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger finden Sie hier.
Die Schulen-Coronaverordnung des Bildungsministeriums finden Sie hier.
Der Kreis Segberg hat eine Allgemeinverfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen erlassen (Stand 29.03.2021). Die aktuelle Verfügung finden Sie hier.
Eine weitere Allgemeinverfügung zur Beschränkung im öffenlichen Raum mit Wirkung vom 11.01.2021 finden Sie hier.
Bekanntmachung des Amtes Kisdorf
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat diverse Gaststättenbetriebe aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu einer Betriebsruhe gezwungen. Diese Betriebsruhe kann dabei inzwischen sogar ein Jahr andauern und damit die Wirksamkeit der Gaststättenerlaubnis betreffen. Damit die Gaststättenerlaubnis nicht aufgrund der pandemiebedingten Betriebsruhe kraft Gesetz erlischt hat das Amt Kisdorf im Wege der Allgemeinverfügung die gesetzliche Jahresfrist nach § 8 des Gaststättengesetzes um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Diese Verlängerungswirkung gilt jedoch nicht für Gaststättenbetriebe, die endgültig geschlossen worden sind.
Meine Allgemeinverfügung vom 19.03.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Amt Kisdorf
Die Amtsdirektorin