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Der Antrag auf eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis ist vom Antragsteller der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
elektronischer Antrag vorläufige Stellvertretungserlaubnis (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechartner Schleswig-Holstein)