Seiteninhalt
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung