Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende online bestätigen lassen
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Wenn Sie ausländische Studierende im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Studierende, die im Ausland eingeschrieben sind, können in den Semesterferien einen Ferienjob in Deutschland ausüben.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie sie überall dort einsetzen, wo Sie sie brauchen, zum Beispiel
- in der Küche,
- im Service,
- in der Landwirtschaft,
- am Fließband oder
- in der Gebäudereinigung.
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen bei der Besetzung offener Stellen für Ferienjobber helfen, indem sie Ferienjobs an ausländische Studierende vermittelt. Ihre Ansprechpartnerin rund um die Beschäftigung ausländischer Studierender ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, stellt die Bundesagentur für Arbeit für die Ferienbeschäftigung eine Vermittlungsbestätigung aus.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit wünschen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, laden Sie sich den Vordruck „Stellenangebot für einen Ferienjob in Deutschland“ herunter und füllen Sie diesen aus. Die Bundesagentur für Arbeit schlägt Ihnen passende Bewerberinnen und Bewerber vor.
- Haben Sie sich schließlich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden, füllen Sie das Antragsformular „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ in zweifacher Ausführung aus.
- Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und das Antragsformular „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ in zweifacher Ausführung einreichen.
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
- Die Vermittlungsbestätigung wird Ihnen in digitaler Form oder als Kopie per Post zugesandt.
- Leiten Sie diese an die Studentin oder den Studenten weiter.
Wenn Sie bereits persönlichen Kontakt zu einer Studentin oder einem Studenten geknüpft haben, können Sie die Vermittlungsbestätigung sowohl schriftlich als auch online beantragen.
Wenn Sie die Vermittlungsbestätigung schriftlich beantragen möchten, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Laden Sie sich den Vordruck „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn in zweifacher Ausführung aus.
- Leiten Sie den Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“ an Ihre/n künftige/n Ferienbeschäftigte/n weiter, damit die Hochschule diesen Vordruck ausfüllt. Darüber hinaus benötigen wir noch eine von der Hochschule ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung in deutscher oder englischer Sprache, alternativ mit Übersetzung.
- Schicken Sie die ausgefüllten Vordrucke gemeinsam mit einer Passkopie der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie die Vordrucke vollständig ausgefüllt haben und den Vordruck „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende“ in zweifacher Ausführung einreichen.
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
- Bitte leiten Sie die Vermittlungsbestätigung in digitaler Form oder als Kopie an die Studierende beziehungsweise den Studierenden weiter.
Alternativ können Sie die Ferienbeschäftigung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit online beantragen.
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie „Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende online bestätigen“ auf.
- Prüfen Sie, ob Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und - falls erforderlich – persönlich unterschrieben sind. Bitte verwenden Sie keine elektronische Signatur. Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente als Dateien vorliegen.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Laden Sie die notwendigen Nachweise im „Upload-Service“ der Bundesagentur für Arbeit hoch
- Die Bundesagentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen und bescheinigt Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die beabsichtigte Ferienbeschäftigung.
- Im Benutzerkonto können Sie die Vermittlungsbestätigung herunterladen.
- Leiten Sie diese an die Studentin oder den Studenten weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Herstellung des Kontakts zwischen Ihnen und der oder dem Studierenden ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (zum Beispiel durch eine private Vermittlungsagentur):
- Vordruck Ferienbeschäftigung
- Vordruck „Erklärung zur Immatrikulationsbescheinigung“
- Immatrikulationsbescheinigung (Kopie) der ausländischen Universität in deutscher oder englischer Sprache, bei anderen Sprachen zusätzlich mit Übersetzung auf Deutsch oder Englisch
- Kopie des Reisepasses der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers
- Auszug aus dem Informationsportal anabin, aus dem der Status der ausländischen Hochschule (H+, H+/- oder H-) hervorgeht
Teaser
Wenn Sie ausländische Studierende im Rahmen eines Ferienjobs in Deutschland beschäftigen möchten, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern unterstützen.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Damit Studierende aus dem Ausland in Ihrem Betrieb arbeiten dürfen, müssen sie
- an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sein,
- den Ferienjob absolvieren, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule offiziell Ferien sind und
- den möglichen Beschäftigungszeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 12 Monaten einhalten.
- das Höchstalter von 35 Jahre (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme) nicht überschreiten.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ferienbeschäftigung von ausländischen Studierenden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung
- Informationsbroschüre "Ferienbeschäftigung für im Ausland immatrikulierte Studierende"
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de