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Wenn Sie Ihre allgemeine Ausflugerlaubnis erweitern oder Einzelflüge und Stationierungen durchführen möchten, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

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Leistungsbeschreibung

Sie können Ihre bestehende allgemeine Ausflugerlaubnis erweitern sowie Einzelausflüge oder Stationierungen beantragen, ändern, erweitern oder verlängern.

Allgemeine Ausflugerlaubnis

Eine Erweiterung oder Änderung der allgemeinen Ausflugerlaubnis bezieht sich auf die Regionen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO), in denen Ihr Luftfahrtunternehmen zukünftig operieren möchte. Es können bis zu 8 ICAO-Regionen angeflogen werden:

  • European Region (EUR)
  • Africa-Indian Ocean Region (AFI)
  • North Atlantic Region (NAT)
  • North American Region (NAM)
  • Caribbean Region (CAR)
  • ​South American Region (SAM)
  • Middle East Region/Asia Region (MID/ASIA)
  • ​Pacific Region (PAC)

Einzelflugerlaubnis

Sie können weiterhin für ein einzelnes Luftfahrtzeug oder für mehrere Luftfahrzeuge Einzelausflüge beantragen. Daneben ist die Verlängerung, Änderung oder Erweiterung bereits erteilter Erlaubnisse möglich.

Stationierung

Möchten Sie ein Luftfahrzeug oder mehrere Luftfahrzeuge im Ausland über einen längeren Zeitraum stationieren, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Genehmigung. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis können Sie ebenso beantragen wie die Änderung oder Erweiterung bereits bestehender Erlaubnisse.

Sie erhalten die angepasste allgemeine Ausflugerlaubnis, die Einzelausflugerlaubnis oder die Stationierungserlaubnis vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Bescheid. Bei Erweiterungen der allgemeinen Ausflugerlaubnis wird zudem das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) angepasst .

Teaser

Wenn Sie Ihre allgemeine Ausflugerlaubnis erweitern oder Einzelflüge und Stationierungen durchführen möchten, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung oder Erweiterung der allgemeinen Ausflugerlaubnis, eine Einzelausflugerlaubnis oder eine Stationierung beziehungsweise Änderungen oder Erweiterungen für diese online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein Bund-ID-Konto.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid. Sie können den Bescheid im Bundesportal abrufen.
  • Die angepasste allgemeine Ausflugerlaubnis und das entsprechend angepasste Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate, AOC) oder die Einzelausflugerlaubnis oder Stationierungserlaubnis erhalten Sie postalisch als Bescheid.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Als Antragstellerin oder Antragssteller handeln Sie stellvertretend für ein deutsches Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung.
  • Der Antrag kann nicht in Vertretung gestellt werden.

Abhängig von der ICAO-Region müssen Sie für alle Antragsformen der Ausflugerlaubnisse oder Stationierung verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die durch das LBA nach Antragstellung geprüft werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Versicherungsnachweise darüber, dass die von der Genehmigung beziehungsweise Änderung betroffenen Luftfahrzeuge in Ihrem Unternehmen für den entsprechenden Zeitraum und das genannte Reiseziel versichert sind in Bezug auf
    • Fluggäste,
    • Reisegepäck,
    • Güter und Dritte sowie
    • verspätete Beförderung

Bestimmte Unterlagen müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht übermitteln. Diese Unterlagen können Sie nachliefern.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 1


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

01.08.2024

Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.