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Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Kurztext

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

 

Meldebehörde

 

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

 

formloser Antrag

 

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950677E-Mail: buergerservice[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.

Frau T. Gripp

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau M. Hübner

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau N. Knorr

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.