Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-75E-Mail: gewerbe[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de