Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: abwasser[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/dichtheitsprüfung
Heinbokel
Mitarbeiter Abwasser
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+49 4551 951-9727
t.heinbokel[at]segeberg.de
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Hoeldtke
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2.37
Meyer
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K.Meyer[at]segeberg.de
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Wiebe
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F.Wiebe[at]segeberg.de
Zimmer:
2.36
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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