Verbraucherschutz
Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutzes dient dazu, Verbraucherinnen / Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.
Beschreibung
Verbraucherinformation, Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung wird in Schleswig-Holstein durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden.
Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt, den wirtschaftlichen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz:
- Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel, Medizinprodukte, Haushaltsgeräte und Spielzeug angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gesundheitsbezogene Ernährungsaufklärung und -information. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.
- Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird bestimmt durch den Schutz vor Täuschung und vor Übervorteilung auf den Konsummärkten und die Stärkung der Eigenverantwortung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die Verbesserung von Verbraucherrechten im Zivilrecht und Vorgaben für die anbietende Wirtschaft wird den Verbraucherinteressen Geltung verschafft. Die Schwerpunkte sind Finanzdienstleistungen, neue Medien, Gesundheit/Pflege, Energie und Telekommunikation.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen).
Weitere Informationen
Beratung, Verbraucherinformationen und Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Rechte erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. (VZ SH).
Einige spezielle Beratungsleistungen sind allerdings kostenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren erteilt die VZ SH Auskunft.
Weitere Informationen zum Verbraucherschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
VZ SH - Beratungsstellen in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Fortführung des Gewerbes bei Untersagung wegen Unzuverlässlichkeit durch einen Stellvertreter beantragen
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Wanderlager anzeigen
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9292E-Mail: lebensmittel[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Lebensmittel
Öffnungszeiten:
Allgemeine Sprechzeiten der Kreisverwaltung
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Terminpflicht und Bürger*innen-Service (ZuFiSH)
Unterschriften bei Online-Diensten
Sprechzeiten der Ausländerbehörde
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de