Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
- Wohnsitz Abmeldung
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-72E-Mail: planung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
außerdem Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch ist das Bauamt geschlossen.
Frau S. Steinhagen
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauleitplanung
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04191 9506-72
planung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
9
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de