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Amt Kisdorf



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Wappen des Amtes

 

Wappen
Der Amtsausschuss des Amtes Kisdorf hat in seiner Sitzung am 29.09.1987 das von Ernst Schmuck-Barkmann, Kisdorf, entworfene und vom Grafiker Erwin Meier, Hüttblek, grafisch aufbereitete Wappen beschlossen.

Der Innenminister des Landes Schlewig-Holstein hat mit Erlass vom 17.12.1987 die Annahme des Wappens genehmigt.

Die historische Begründung des Wappens lautet wie folgt:
Das Amt Kisdorf bildet den Verwaltungsmitelpunkt der Gemeinden Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Wakendorf II und Winsen. Die Neunzahl der im Amt zusammengefassten Gemeinden wird in allen drei dem Wappeninhalt zugrunde gelegten Figuren herausgestellt (neun Speichen, neun Steine, neun Geweihsprossen).

Das Rad deutet einerseits auf die Mittelpunktfunktion des Amtes als Verwaltungskörperschaft hin, andererseits betont es -über seine Bedeutung für die das Amt in Vergangenheit und Gegenwart prägenden Berufszweige Landwirtschaft und Gewerbe hinaus- die Beweglichkeit der Menschen in der heutigen Gesllschaft.

Die Mauersteine in ihrer besonderen Anordnung weisen auf die Verbundenheit gleichberechtigter Gemeinden im Amt Kisdorf sowie auf die rege Bautätigkeit im Amtsgebiet nach dem 2. Weltkrieg hin.

Die Damwildschaufel ist Ausdruck für das wald- und wildreiche Landschaftsschutzgebiet "Kisdorfer Wohld", das insbesondere durch beachtliche, von einem besonderen Hegering betreute Damwildbestände hervorgehoben ist.

Die heraldische Beschreibung des Wappens lautet wie folgt:
Gespalten von Silber und Rot; vorn ein neunspeichiges Wagenrad über neun 1 : 2 : 3 : 2 : 1 gestellten Mauersteinen, hinten eine aufrecht gestellte neunsprossige Damschaufel in verwechselten Farben.